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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Software-as-a-Service Curalie Portal

Die Curalie GmbH, Leipziger Straße 61A, 10117 Berlin („Curalie“) bietet Ärzten, Kliniken, Gesundheitseinrichtungen, Krankenkassen, Pharmaunternehmen und Unternehmen allgemein (jeweils ein „Kunde“) die Software-as-a-Serivce (SaaS)-Lösung „Curalie Portal“ zur Vereinfachung der digitalen Nutzer-/Patientenkommunikation und zur digitalen Therapiebegleitung an. Das Portal wird über handelsübliche Browser gesteuert und ist eine kostenpflichtige Software-as-a-Service-Lösung („Software“ und/oder „Curalie Portal“). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) einschließlich des Nutzungsvertrages regeln das Vertragsverhältnis zwischen Curalie und dem Kunden über die Nutzung der Software.

Die Dienstleistungen von Curalie unter diesen AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer.

1  Gegenstand des Vertrages; AGB des Kunden

1.1  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die kostenpflichtige Bereitstellung der Software „Curalie Portal“ durch Curalie an den Kunden.

1.2 Curalie betreibt zudem eine Nutzer-/Patienten-Anwendung, die Nutzer/Patienten als Applikation für Mobilgeräte („Curalie App“) zur Verfügung gestellt wird. Die Curalie App kann von Nutzern/Patienten in den App Stores heruntergeladen werden. Die Curalie App stellt auf Nutzer-/Patientenseite mit deren Einwilligung u.a. die Kommunikationsschnittstelle zwischen Kunde und Nutzer/Patient dar. Der Download und die Nutzung der Curalie App, durch den Nutzer/Patienten sowie der Betrieb der Curalie App, durch Curalie sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.

1.3 Die Nutzung der Software wird nur Unternehmen im Sinne des § 14 BGB angeboten, die approbierte Ärzte, zugelassene Heilmittelerbringer, ambulante Rehazentren und/oder stationäre Akut- oder Rehakliniken sind oder die gemeinsam mit vorgenannten Personen, Institutionen oder Leistungserbringern digitale Therapeutika anbieten. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2 Leistungen von Curalie

2.1   Curalie stellt dem Kunden zeitlich befristet auf die Laufzeit des Vertrages Zugriff auf die Software über das Internet bereit („Software-as-a-Service“ oder „SaaS“). Betrieb und Wartung der Software und der IT-Infrastruktur, auf der die Software läuft, obliegen Curalie. Ort der Leistungsübergabe ist der Routerausgang des von Curalie genutzten Rechenzentrums.

2.2  Der Kunde hat selbstständig dafür zu sorgen, die Leistung entgegennehmen zu können. Insbesondere ist die Bereitstellung der dazu erforderlichen Hard- und Software (z.B. Browser) durch Curalie nicht Vertragsbestandteil. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Zugang zu den Quellcodes der von Curalie bereitgestellten Software. Die Bedienung der Software obliegt dem Kunden.

2.3  Das Curalie Portal bietet den Kunden die Möglichkeit, den Nutzern/Patienten digitale Therapiebegleitungen, Gesundheitsmanagement-Programme oder ähnliches zuzuordnen („digitale Therapeutika“). Der genaue Umfang, der von Curalie bereitzustellenden Leistungen, ergibt sich aus dem Nutzungsvertrag sowie aus der bei Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung, der Softwaredokumentation sowie dem Nutzerhandbuch, die dem Vertragsformular jeweils als Anlage beigefügt sind bzw. im Curalie Portal digital zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde kann auch während der Vertragslaufzeit zusätzliche digitale Therapeutika als Zusatzprodukte erwerben (beispielsweise neue auf dem Curalie Portal angebotene Produkte). Für diese zusätzlich erworbenen Inhalte der Software gelten diese AGB sowie die Regelungen des Nutzungsvertrages entsprechend. Für den Fall, dass auf die erweiterten Funktionalitäten besondere Geschäftsbedingungen Anwendung finden, wird Curalie hierauf in geeigneter Weise hinweisen.

2.4 Das Leistungsangebot und die Inhalte vom Curalie Portal sind darauf ausgelegt, eine digitale Begleitung durchzuführen, welche den Nutzern/Patienten durch den Kunden zugeordnet bzw. verordnet sowie durch diese überwacht und gesteuert werden. Darüberhinausgehende medizinische Leistungen können über das Curalie Portal nicht in Anspruch genommen werden. Es handelt sich bei den digitalen Therapeutika weder um eine allgemeine medizinische oder ärztliche Beratung oder Behandlung noch um eine Psychotherapie. Die digitalen Therapeutika stellen auch keinen Ersatz für eine Untersuchung oder Behandlung durch den Kunden bzw. einen Arzt dar. Der Kunde entscheidet also selbst in jedem Einzelfall über die konkreten Maßnahmen und die konkrete Therapie für den jeweiligen Nutzer/Patienten.

2.5 Die Software beinhaltet kein kontinuierliches Monitoring des Gesundheitszustandes des Nutzers/Patienten. Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit, auf gewisse, von den Nutzern/Patienten in der Curalie App oder dem Curalie Portal eingegebenen Daten über das Curalie Portal zuzugreifen und zum Zwecke der Übungs- und Therapieanpassung auszuwerten, soweit der Nutzer/Patient hierin eingewilligt hat. Es erfolgt keine Behandlung oder Diagnose anhand dieser Daten durch Curalie.

2.6   Die geschuldete durchschnittliche Verfügbarkeit der Software beträgt 99% im Monatsmittel. Ausgenommen hiervon sind erforderliche geplante Wartungsarbeiten sowie Störungen, die nicht im Einflussbereich von Curalie liegen wie insbesondere höhere Gewalt. Curalie wird den Kunden nach Möglichkeit über geplante Wartungsarbeiten rechtzeitig in Textform an den gegenüber Curalie benannten Ansprechpartner in Kenntnis setzen. Allerdings bleibt es Curalie ausdrücklich vorbehalten, falls erforderlich, auch unangekündigte Wartungsarbeiten durchzuführen, insbesondere wenn dies für die Daten- und/oder Betriebssicherheit erforderlich ist.

2.7 Curalie führt täglich Datensicherungen der von dem Kunden in der Software hinterlegten Daten durch, die sieben Tage aufbewahrt bleiben. Eine individuelle Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Datensicherungen erfolgt nicht und ist nicht geschuldet.

2.8 Curalie stellt dem Kunden eine Dokumentation der Software („Softwaredokumentation“) sowie ein Nutzerhandbuch („Nutzerhandbuch“) in elektronischer Form in deutscher Sprache zur Verfügung. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Dokumentation oder das Nutzerhandbuch zu bearbeiten, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen. Eine gedruckte Dokumentation wird nicht geschuldet.

2.9  Curalie ist berechtigt, zur Leistungserbringung nach eigenem Ermessen Subunternehmer als Erfüllungsgehilfen zu beauftragen.

2.10 Curalie ist berechtigt aber nicht verpflichtet, den Funktionsumfang der Software zu erweitern und weiterzuentwickeln. Es bleibt Curalie vorbehalten, Erweiterungen und/oder Weiterentwicklungen nur gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgeltes anzubieten. Bucht der Kunde eine Erweiterung oder Weiterentwicklung kostenpflichtig durch eine entsprechende Ergänzungsvereinbarung zu dem Nutzungsvertrag hinzu, gelten für diese Buchung diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend. Stellt Curalie nach Vertragsschluss erweiterte oder zusätzliche Funktionen kostenlos zur Verfügung, gelten diese bereitgestellten Funktionen als freiwillige Leistung von Curalie.

2.11Curalie kann den Funktionsumfang der Software jederzeit in für den Kunden zumutbarem Maße ändern. Die Änderung ist insbesondere zumutbar, wenn sie aus wichtigem Grund erforderlich wird – zum Beispiel durch Störungen der Leistungserbringung durch Subunternehmer oder aus sicherheitstechnischen Gründen – und die in der Leistungsbeschreibung definierten Leistungsmerkmale im Wesentlichen sowie die Hauptleistungspflichten von Curalie erhalten bleiben. Betreffen die Änderungen nicht ausschließlich Erweiterungen der Funktion oder nicht nur unwesentliche Bestandteile der von Curalie zu erbringenden Leistungen, wird Curalie den Kunden über die Änderung mindestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten per E-Mail hinweisen.

2.12  Curalie ist berechtigt, den Zugang des Kunden zu der Software zu sperren, wenn

Anhaltspunkte bestehen, dass die Zugangsdaten des Kunden missbraucht wurden oder werden oder die Zugangsdaten einem unbefugten Dritten überlassen wurden oder werden;

Anhaltspunkte bestehen, dass sich unbefugte Dritte anderweitig Zugang zu dem Kunden bereitgestellten Software verschafft haben;

die Sperrung aus technischen Gründen erforderlich ist;

Curalie gesetzlich, gerichtlich oder behördlich zur Sperrung verpflichtet ist;

der Kunde mehr als zwei Wochen mit der Zahlung des vereinbarten Entgelts in Verzug ist;

der Kunde falsche oder ungültige Kontaktdaten hinterlegt hat und eine Kommunikation zwischen Curalie und dem Kunden nicht mehr möglich ist;

der Kunde falsche Zahlungsdaten hinterlegt hat und eine regelmäßige Erfüllung der Leistungspflichten des Kunden nicht gewährleistet ist.

Curalie soll die Sperrung des Kunden spätestens einen Werktag vor Inkrafttreten der Sperrung mindestens in Textform ankündigen, soweit die Ankündigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen zumutbar und mit dem Zweck der Sperrung vereinbar ist.

3 Verbindung mit Nutzer-/Patienten-Accounts

3.1  Diejenigen Nutzer/Patienten, die sich für eine Nutzung der Nutzer-/Patienten-Anwendung, insbesondere der Curalie App, entschieden haben, richten in der Nutzer-/Patienten-Anwendung eigene Accounts zur Nutzung der Nutzer-/Patienten-Anwendung ein („Nutzer-/Patienten-Account“). Die Einrichtung eines Nutzer-/Patienten-Accounts kann über die Curalie App. Die Verbindung des Nutzer-/Patienten-Accounts, insbesondere der Curalie App, mit dem Curalie Portal und dem Kunden erfolgt bei Zuordnung des Nutzers/Patienten zu einem digitalen Therapeutikum von Curalie in der Nutzer-/Patienten-Anwendung angezeigten Art und Weise.

3.2            Dem Kunden ist bekannt, dass eine Nutzung der Nutzer-/Patienten-Anwendung nur Nutzern/Patienten ab dem 18. Lebensjahr vorbehalten ist. Nutzer/Patienten, die unter Betreuung stehen, bedürfen für die Nutzung der Nutzer-/Patienten-Anwendung der Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters. Der Kunde muss sich vor Verbindung mit einem hiervon betroffenen Nutzer-/Patienten-Accounts eine rechtsgültige Vertretung des Nutzers/Patienten nachweisen lassen.

3.3            Via Curalie Portal kann der Kunde jederzeit einsehen wie viele/welche Nutzer/Patienten mit ihm verbunden sind, gegebenenfalls stellt Curalie eine Übersicht über die Anzahl der mit ihr verbundenen Nutzer-/Patienten-Accounts im Curalie Portal zur Verfügung („Reporting“). Das Reporting ist ausschließlich durch die hierfür vorgesehene Rolle, wie im Nutzerhandbuch beschrieben, einsehbar.

4                Pflichten des Kunden

4.1            Der Kunde ist bei Nutzung der Software im Arzt-Patienten-Verhältnis verpflichtet, sämtliche sich für ihn aus dem Berufsrecht der Ärzte oder anderer Leistungserbringer ergebende Pflichten vollumfänglich gegenüber den Patienten als Nutzer der Patienten-Anwendung, insbesondere der Curalie App, einzuhalten oder die Einhaltung durch für ihn oder in seinem Auftrag tätig werdende Ärzte oder andere Leistungserbringer sicherzustellen und nur solche digitalen Therapeutika zu verordnen bzw. verordnen zu lassen, die den fachlichen Standards entsprechen. Hierbei ist die Gesundheitseinrichtung insbesondere verpflichtet:

4.1.1        Dem Patienten in verständlicher Weise zu Beginn der Behandlung und, soweit erforderlich, in deren Verlauf sämtliche für die Behandlung wesentlichen Umstände zu erläutern, insbesondere die Diagnose, die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung, die Therapie und die zu und nach der Therapie zu ergreifenden Maßnahmen bzw. eine solche Erläuterung durch für ihn oder in seinem Auftrag tätig werdende Ärzte oder andere Leistungserbringer sicherzustellen;

4.1.2        Den Patienten über die Tragweite der durchzuführenden Maßnahme, deren Chancen und Risiken sowie über mögliche Alternativen bei der Nutzung der Patienten-Anwendung, insbesondere der Curalie App, und der durch die Gesundheitseinrichtung verordneten digitalen Therapeutika aufzuklären bzw. eine solche Aufklärung durch für ihn oder in seinem Auftrag tätig werdende Ärzte oder andere Leistungserbringer sicherzustellen;

4.1.3        Den Patienten vor Beginn der Behandlung mit der Software und der Patienten-Anwendung, insbesondere der Curalie App, über die voraussichtlichen Kosten der Nutzung der Patienten-Anwendung, insbesondere der Curalie App, in Textform zu informieren bzw. eine solche Information durch für ihn oder in seinem Auftrag tätig werdende Ärzte oder andere Leistungserbringer sicherzustellen;

4.1.4        Die Behandlung mittels der digitalen Therapeutika in der Software in der jeweiligen Patientenakte zu dokumentieren bzw. eine solche Dokumentation durch für ihn oder in seinem Auftrag tätig werdende Ärzte oder andere Leistungserbringer sicherzustellen;

4.1.5        Regelmäßig die Angemessenheit des verordneten digitalen Therapeutikums zu prüfen bzw. eine derartige Prüfung durch für ihn oder in seinem Auftrag tätig werdende Ärzte oder andere Leistungserbringer sicherzustellen; sowie

4.1.6        Die Rückmeldungen der Patienten zu den durch die Gesundheitseinrichtungen verordneten digitalen Therapeutika zu beachten und den Therapie- bzw. Behandlungsplan des Patienten ggf. entsprechend anzupassen bzw. eine solche Anpassung durch für ihn oder in seinem Auftrag tätig werdende Ärzte oder andere Leistungserbringer sicherzustellen.

4.2            Der Kunde hat die Zugangsdaten zu der Software sicher zu verwahren und darf diese nur jeweils berechtigten Mitarbeitern zugänglich machen. Der Kunde erkennt insbesondere an, dass sie für alle digitalen Therapeutika sowie Therapie- und Behandlungspläne haftet, die mit ihrem Zugang verordnet werden, es sei denn, sie hat einen etwaigen Missbrauch der Zugangsdaten nicht zu vertreten. Der Kunde verpflichtet sich, ihre Mitarbeiter zum vertraulichen Umgang mit den Zugangsdaten zu verpflichten und Curalie unverzüglich über die Telefonnummer +49 30 544 53 777 oder per E-Mail an support@curalie.com in Kenntnis zu setzen, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten unbefugten Personen bekannt geworden sein könnten. In diesem Fall ist Curalie berechtigt, den Zugang des Kunden unverzüglich zu sperren und dem Kunden neue Zugangsdaten zur Verfügung zu stellen.

4.3            Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass nur die im Nutzerhandbuch vorgeschriebene Rolle und der hinter dieser Rolle stehende Mitarbeiter Zugriff auf und Einsicht in das Reporting in TNP nehmen kann.

4.4            Der Kunde hat ihre Daten selbst regelmäßig und gefahrentsprechend zu sichern, soweit ihr dies technisch möglich ist. Dies gilt sowohl für die Daten auf den lokalen Systemen der Gesundheitseinrichtung als auch für diejenigen Daten, der Kunde auf der von Curalie bereitgestellten IT-Infrastruktur speichert.

4.5            Der Kunde räumt Curalie an sämtlichen personenbezogenen und nicht personenbezogenen Inhalten und Rohdaten, die sie oder ihre Mitarbeiter im Rahmen der Nutzung der Software auf die Server von Curalie übertragen, ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, die Inhalte insoweit zu nutzen, wie dies zur Erfüllung des Vertrages mit dem Kunden oder den Nutzern/Patienten erforderlich ist, insbesondere die Inhalte zu vervielfältigen und sie entsprechend der Einstellungen des Kunden oder den Nutzern/Patienten auf der Plattform zu verwenden und den Endnutzern und sonstigen Dritten zugänglich zu machen, sowie die übermittelten Inhalte und Rohdaten in anonymisierter Form zur Verbesserung der Curalie-Software (z.B. durch maschinelles Lernen) zu verwenden. Curalie ist berechtigt, an seine Erfüllungsgehilfen oder Kooperationspartner und Drittanbieter Unterlizenzen zu erteilen, soweit dies für die Vertragserfüllung gegenüber dem Kunden oder den Nutzern/Patienten erforderlich ist. Im Übrigen ist das Nutzungsrecht nicht übertragbar. Curalie ist berechtigt, über die Dauer des Vertrages hinaus diese Inhalte des Kunden vorzuhalten, soweit dies technisch oder rechtlich erforderlich bzw. gestattet ist, insbesondere wenn Nutzer/Patienten entsprechend eingewilligt haben. Insbesondere ist Curalie befugt, Sicherungskopien der von dem Kunden bereitgestellten Inhalte aufzubewahren und solche Informationen vorübergehen oder dauerhaft zu speichern, die für Buchhaltungs-, Dokumentations- und Abrechnungszwecke benötigt werden.

5                Umfang der Nutzungsrechte

5.1            Mit Vertragsbeginn räumt Curalie dem Kunden das zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die SaaS-Lösung Curalie Portal, die Softwaredokumentation sowie das Nutzerhandbuch vertragsgemäß und im jeweils vereinbarten Umfang selbst oder durch ihre Mitarbeiter zu nutzen. Soweit Curalie während der Laufzeit dieses Vertrages neue Releases, Patches, Upgrades, Updates und Korrekturen vom Curalie Portal bereitstellt, gilt das vorstehende Nutzungsrecht in gleicher Weise. Alle weiteren Rechte bleiben vorbehalten.

5.2            Von der Rechteeinräumung ausgenommen sind Bestandteile der Software die für den Kunden erkennbar Rechten Dritter und insbesondere Open Source Lizenzen unterliegen. Als erkennbar gelten insbesondere solche Bestandteile, die von Curalie innerhalb der Software oder in mitgelieferten Textdateien als Inhalte Dritter offengelegt werden.

5.3            Der Kunde darf die Software nur zu unternehmensinternen Zwecken nutzen und die Nutzung insbesondere nicht ihrerseits in einem SaaS-Modell an Dritte zu deren eigener Nutzung vermitteln, gleich ob entgeltlich oder unentgeltlich, und die Leistungen von Curalie auch nicht zur Erbringung eigener Dienstleistungen an ihre Vertragspartner verwenden.

6                Support

6.1            Support gegenüber Nutzern/Patienten, welche eine Nutzer-/Patienten-Anwendung nutzen

6.1.1        Der Kunde verpflichtet sich, für die Nutzer/Patienten, die sie mit ihrem Zugang verbunden haben, als erste Anlaufstelle für Fragen zur Nutzung der Nutzer-/Patienten-Anwendung zu fungieren. Bei Fragen oder Änderungen zum zugeordnetem/verschriebenen digitalem Therapeutikum gilt immer der Kunde als Ansprechpartner.

6.1.2        Ergänzend hierzu stellt Curalie einen Support für Störungen und/oder Programmfehler der Nutzer-/Patienten-Anwendung zur Verfügung. Der Curalie Support ist zu den im Nutzungsvertrag angegebenen Zeiten („Servicezeiten“) unter den dort angegebenen Kontaktwegen („Service-Kontakt“) erreichbar. Curalie behält sich vor, die Servicezeiten und/oder Service-Kontakte nach eigenem Ermessen einzuschränken, zu erweitern oder zu verändern.

6.2            Support durch Curalie gegenüber dem Kunden

6.2.1        Curalie stellt zudem einen technischen Support für das Curalie Portal zur Verfügung. Der technische Support für das Curalie Portal ist zu den im Nutzungsvertrag angegebenen Servicezeiten unter den dort angegebenen Service-Kontakten erreichbar. Curalie behält sich vor, die Servicezeiten und/oder Service-Kontakte nach eigenem Ermessen einzuschränken, zu erweitern oder zu verändern.

6.2.2        Bei Fragen zum Vertrag oder anderen Anliegen ist der für den Kunden zuständige Account-Manager zu kontaktieren.

7                Entgelte

7.1            Der Kunde zahlt für die Nutzung der Software an Curalie das jeweils vereinbarte Entgelt gemäß des Nutzungsvertrages.

7.2            Soweit nicht anders angegeben, gelten die Entgelte monatlich und netto zzgl. anwendbarer Umsatzsteuer.

7.3            Soweit nicht im Nutzungsvertrag abweichend angegeben, erfolgt die Rechnungsstellung für Leistungspakete jeweils monatlich im Voraus. Die in Rechnung gestellten Entgelte sind mit Rechnungsstellung fällig. Erteilt der Kunde Curalie ein SEPA-Lastschriftmandat, bucht Curalie den Rechnungsbetrag nicht vor dem siebten Tag nach Rechnungsdatum und der SEPA-Vorabankündigung (Pre-Notification) vom vereinbarten Konto ab.

8                Gewährleistung

8.1            Für kostenlose Leistungen gelten die insoweit einschlägigen gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.

8.2            Im Übrigen haftet Curalie für Mängel bei der Bereitstellung der Software ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.

8.3            Mängel sind wesentliche Abweichungen von dem vertraglich vereinbarten Funktionsumfang der Software.

8.4            Sind die von Curalie nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen mangelhaft, wird Curalie innerhalb angemessener Frist und nach Zugang einer schriftlichen Mängelrüge dem Kunden die Leistungen nach seiner Wahl nachbessern oder erneut erbringen. Beim Einsatz von Software Dritter, die Curalie zur Nutzung durch den Kunden lizenziert hat, besteht die Mängelbeseitigung in der Beschaffung und Einspielung von allgemein verfügbaren Upgrades, Updates oder Patches.

8.5            Als Nachbesserung gilt auch die Bereitstellung von Nutzungsanweisungen, mit denen der Kunde aufgetretene Mängel zumutbar umgehen kann, um die Software vertragsgemäß zu nutzen.

8.6            Schlägt die mangelfreie Erbringung der Leistungen aus Gründen, die Curalie zu vertreten hat, auch innerhalb einer von dem Kunden schriftlich gesetzten angemessenen Frist fehl, kann der Kunde die vereinbarte Vergütung um einen angemessenen Betrag mindern.

8.7            Soweit ein Entgelt laufzeitbezogen vereinbart ist, ist das Recht zur Minderung für jeden Monat, in dem der Mangel fortbesteht, auf die Höhe des den mangelhaften Leistungsteil betreffenden monatlichen Festpreises beschränkt. Erreicht die Minderung nach dieser Ziffer in zwei aufeinander folgenden Monaten oder in zwei Monaten eines Quartals den genannten Höchstbetrag, kann der Kunde den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

8.8            Der Kunde wird Curalie eventuell auftretende Mängel unverzüglich in Schriftform oder per E-Mail anzeigen. Weiterhin wird der Kunde Curalie bei der Behebung von Mängeln unentgeltlich unterstützen und Curalie insbesondere sämtliche Informationen und Dokumente zukommen lassen, die Curalie für die Analyse und Beseitigung von Mängeln benötigt.

9                Haftung von Curalie

9.1            Für kostenlose Leistungen haftet Curalie nach den gesetzlichen Bestimmungen.

9.2            Im Übrigen ist die gesetzliche Haftung von Curalie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.

9.3            Für einfache Fahrlässigkeit in anderen als den in Ziffer 10.2 genannten Fällen haftet Curalie nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne dieser Ziffer ist eine Pflicht deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Vertragspartner deswegen regelmäßig verlassen darf.

9.4            Curalie haftet im Fall von Ziffer 10.3 nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden.

9.5            Die Haftung gemäß der vorstehenden Ziffer 10.3 ist auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9.6            Die Haftung für Schäden aufgrund von Datenverlust ist im Fall von Ziffer 10.3 auf den Betrag der Wiederherstellung der Daten beschränkt, der auch bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Sicherung der Daten durch den Kunden angefallen wäre.

9.7            Diese Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der Organe, Mitarbeiter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen von Curalie.

9.8            Eine etwaige Haftung von Curalie für gegebene Garantien (die ausdrücklich als solche zu bezeichnen sind) und für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

9.9            Eine weitergehende Haftung von Curalie ist ausgeschlossen.

10             Haftung des Kunden

10.1         Die Behandlung und Therapie des Patienten erfolgt alleine durch den Kunden bzw. durch ihn oder in seinem Auftrag tätig werdende Ärzte oder ähnliche Leistungserbringer, welcher für die Behandlung des Patienten haftet. Eine Haftung von Curalie aus dem Behandlungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Patienten ist ausgeschlossen.

10.2         Dem Kunden ist bekannt, dass die in der Software dargestellten Analysen und Daten lediglich der unverbindlichen Information dienen. Curalie ist nicht verantwortlich für Entscheidungen des Kunden bzw. der für ihn oder in seinem Auftrag tätigen Ärzte oder anderer Leistungserbringer oder der Patienten, die diese auf Basis der dargestellten Analysen bzw. Daten treffen.

10.3         Sofern der Kunde sowohl Ärzte als auch Heilmittelerbringer, wie Physiotherapeuten, mit der Verordnung und/oder Auswahl von Therapieplänen betreut, so ist die Gesundheitseinrichtung alleine dafür verantwortlich, dass der Verantwortungsbereiche der Ärztin oder des Arztes und des Heilmittelerbringers klar erkennbar voneinander getrennt bleiben.

11             Vertraulichkeit und Geheimhaltung

11.1         Der Kunde verpflichtet sich, vertrauliche Informationen und Unterlagen („Vertrauliche Informationen“) von Curalie, die entweder offensichtlich als vertraulich anzusehen sind oder von Curalie als vertraulich bezeichnet wurden, wie Betriebsgeheimnisse zu behandeln, Dritten nicht zugänglich zu machen, und angemessen gegen unbefugte Offenlegung, Weitergabe und Zugriffe zu schützen. Als Dritte im Sinne dieser Vereinbarung gelten auch verbundene Unternehmen, an denen der Kunde keine Kapital- und Stimmenmehrheit besitzt. Der Kunde wird zur Verfügung gestellte Software, Produkte und Gegenstände, die Vertrauliche Informationen enthalten, ohne die Zustimmung der Curalie nicht beobachten, untersuchen zurückbauen oder testen. Die Mitarbeiter des Kunden sowie sonstige von dem Kunden beauftragte Dritte (einschließlich Subunternehmer und Freelancer) sind entsprechend zu verpflichten.

11.2         Als Vertrauliche Informationen gelten insbesondere die Software selbst sowie sämtliche Technologien von Curalie, und Auskünfte, die Curalie im Rahmen von Supportanfragen oder der Zusammenarbeit zwecks Fehlerbehebung erteilt. Die von Curalie eingeräumten Nutzungsrechte bleiben jedoch unberührt.

11.3         Der Kunde ist berechtigt, die ihm zugänglich gemachten Informationen und Unterlagen an Dritte weiterzugeben, sofern und soweit dies für die Erfüllung dieses Vertrages oder die Ausübung vertraglicher Rechte unerlässlich ist oder dies aus gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Gründen zwingend erforderlich ist. Bei Anfragen von Dritten, Gerichts- oder Verwaltungsbehörden betreffend die Offenlegung von Vertraulichen Informationen hat der Kunde Curalie unverzüglich schriftlich oder in Textform zu informieren und Curalie in seinen Bestrebungen zur Verhinderung der Offenlegung der Vertraulichen Informationen zu unterstützen.

11.4         Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht, soweit die Vertraulichen Informationen dem Kunden schon vor der Offenlegung durch Curalie bekannt waren, allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden des Kunden bekannt werden, von dem Kunden ohne Zugriff auf die vertraulichen Informationen von Curalie selbst entwickelt wurden oder dem Dritten durch einen gutgläubigen, dazu berechtigten Dritten zur Kenntnis gebracht werden. Vorbehalten bleiben die zwingenden gesetzlichen Aufklärungspflichten. Beruft sich der Kunde auf einen oder mehrere der vorgenannten Gründe, hat er diese durch die Vorlage geeigneter Beweismittel zu belegen.

11.5         Die Geheimhaltungspflicht beginnt mit der Kenntnisnahme der Vertraulichen Informationen und besteht über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages und darüber hinaus fünf Jahre ab Kündigung oder Ende der Vertragslaufzeit, soweit gesetzliche Bestimmungen keine längere Geheimhaltungspflicht vorsehen. Der Kunde gewährleistet im Rahmen des rechtlich Möglichen, dass die Geheimhaltungspflichten auch für seine Rechtsnachfolger, Zessionare und verbundene Unternehmen verbindlich sind.

11.6         Während der Geltungsdauer dieser Geheimhaltungspflicht sind Vertrauliche Informationen auf erstes Verlangen von Curalie unverzüglich, unbeschädigt und vollständig zurückzugeben. Curalie kann zudem anordnen, dass bestimmte Vertrauliche Informationen zu vernichten, zu löschen oder in sichere Verwahrung zu nehmen sind und dass der Vollzug von dem Kunden schriftlich bestätigt wird. Die vorstehenden Regelungen in dieser Ziffer gelten nur soweit dies die vertragskonforme Nutzung der vertraglichen Leistung nicht erheblich beeinträchtigt.

11.7         Unbeschadet der vorstehenden Regelungen ist Curalie berechtigt, den Kunden unter Nennung des vollen Firmennamens und unter Nutzung des Firmenlogos in Marketingmaterialien (einschließlich Webseiten) als Referenzkunden zu benennen.

11.8         Mit Ausnahme von Ziffer 12.7 begründen die vorstehenden Regelungen keinerlei immaterialgüterrechtlichen Nutzungsrechte. Sämtliche unter diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

12             Laufzeit und Kündigung

12.1         Curalie bietet unterschiedliche Nutzungsmodelle für die SaaS-Lösung Curalie Portal an. Laufzeit und ordentliche Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Nutzungsvertrag.

12.2         Curalie ist berechtigt, diesen Vertrag gemäß der im Nutzungsvertrag festgelegten Kündigungsfristen ganz oder teilweise, beispielsweise durch Kündigung einzelner digitaler Therapeutika, zu kündigen.

12.3         Curalie ist ferner berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise fristlos zu kündigen, wenn der Kunde länger als sechs Wochen mit der Zahlung eines vereinbarten Entgelts in Verzug ist und Curalie die Kündigung mit einer Frist von zwei Wochen zum Inkrafttreten der Kündigung in Text- oder Schriftform dem Kunden gegenüber angedroht hat.

12.4         Curalie bleibt vorbehalten, die Funktionalität des Curalie Portals oder der IT-Infrastruktur aus anderen als den in Ziffer 2.10 und 2.11 genannten Gründen unter den Voraussetzungen der Ziffer 14 ganz oder teilweise einzuschränken oder einzustellen.

12.5         Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund in diesem Sinne liegt für Curalie insbesondere dann vor, wenn der Kunde

die geistigen Eigentumsrechte von Curalie an dem Curalie Portal verletzt; oder

gegen wesentliche Vertragspflichten oder wiederholt bzw. fortgesetzt gegen nicht wesentliche Vertragspflichten verstößt, sofern der Verstoß trotz Aufforderung binnen einer angemessenen Frist nicht beseitig oder unterlassen wird.

12.6         Bei Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, wird Curalie die Daten des Kunden sowie die Daten der mit dem Kunden verbundenen Nutzer/Patienten über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus verwahren, um die dem Kunden obliegenden Aufbewahrungspflichten für diesen zu erfüllen. Curalie stellt sicher, dass der Kunde seinen Auskunftsobliegenheiten gegenüber Nutzern/Patienten jederzeit unverzüglich nachkommen kann. Die Parteien werden bei Bedarf einen Aufbewahrungsvertrag schließen. Curalie ist zudem berechtigt, Daten über die Beendigung des Vertragsverhältnisses aufzubewahren, wenn Curalie hierzu gesetzlich oder behördlich verpflichtet ist, insbesondere aus handels- und steuerrechtlichen Gründen.

13             Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können zwischen dem Kunden und Curalie durch entsprechende Vereinbarung wie nachfolgend beschrieben geändert werden, wenn die Änderung wegen einer Änderung des geltenden Rechts (einschließlich der Rechtsprechung) oder aus ähnlich zwingenden Gründen nötig ist und die Hauptleistungspflichten der Parteien dadurch nicht zum Nachteil des Kunden verändert werden: Curalie übermittelt die geänderten Bedingungen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform und weist auf die Neuregelungen sowie das Datum des geplanten Inkrafttretens gesondert hin. Zugleich wird Curalie dem Kunden eine angemessene, mindestens sechs Wochen lange Frist für die Erklärung einräumen, ob sie die geänderten Nutzungsbedingungen für die weitere Inanspruchnahme der Leistungen akzeptiert. Erfolgt innerhalb dieser Frist, welche ab Erhalt der Nachricht in Textform zu laufen beginnt, keine Erklärung, so gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart. Curalie wird den Kunden bei Fristbeginn gesondert auf diese Rechtsfolge, d.h. das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Bedeutung des Schweigens hinweisen.

14             Schlussbestimmungen

14.1         Änderungen und Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.

14.2         Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Nutzungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gehen die Regelungen des Nutzungsvertrages den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Im Falle von Widersprüchen zwischen sonstigen Anlagen, dem Nutzungsvertrag oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen die Regelungen der sonstigen Anlagen vor.

14.3         Der Kunde kann gegen Forderungen von Curalie nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig zuerkannt ist oder in einem synallagmatischen Verhältnis zu dem jeweils betroffenen Anspruch steht.

14.4         Die Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen dienen ausschließlich der Verständlichkeit und sind rechtlich unverbindlich.

14.5         Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.6         Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, vorausgesetzt die Vertragsparteien sind Kaufleute oder der Kunde hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat oder hat seinen festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ins Ausland verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort ist im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt.